Lehre
In der Lehre waren im Bürgerlichen Recht insbesondere das
Sachenrecht und das Erbrecht Schwerpunkte. Die reichen
Lehrerfahrungen im Sachenrecht sind in die drei Sachenrechtsbücher
(»Sachenrechtstrilogie«) eingeflossen. Das Lehrbuch (zusammen mit
Almuth Werner) hat mittlerweile sieben Auflagen erreicht, das
Casebook »Fälle zum Sachenrecht« (mit Anne Röthel) drei Auflagen
und das nicht ganz passend als Examinatorium bezeichnete
Fragen-Antwort-Buch (zusammen mit Thomas Regenfus und anfangs mit
Andrea Neumann) zwei Auflagen. Aus den ursprünglichen
»Problemkatalogen« wurde ein neuartiges Lernmittel entwickelt, das
insbesondere durch die zahlreichen Grafiken und die Einteilung der
Lerninhalte nach Schwierigkeit und Relevanz in Grundlagen-,
Vertiefungs-, Examens- und Zusatzinhalte Maßstäbe gesetzt hat.
Hinzu kamen die die Vorlesung begleitenden Propädeutischen
Übungen, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den
Studierenden den anspruchsvollen und umfangreichen Stoff mit der
Lösung von Fällen nahebrachten. Als weitere Vorlesungen sind
Technik- und Umweltrecht, Wertpapierrecht, Handelsrecht,
Familienrecht, Gesetzliche Schuldverhältnisse, Zivilprozessrecht
und – wenn es zeitlich möglich war – Sportrecht zu nennen.
In den Anfangsjahren der Computerisierung waren die
juris-Kurse eine wichtige Einstiegshilfe. Die Erfahrungen aus
der Vorlesung »Grundkurs Wirtschaftsrecht « werden demnächst im
Lehrbuch Wirtschaftsrecht ihren Niederschlag finden. Weiterer
Schwerpunkt war in der Lehre das Seminar zum deutschen und
europäischen Technik- und Wirtschaftsrecht sowie zur
Rechtsvergleichung. Hier wurde deutlich, dass die Dynamik
technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen immer wieder zu
neuen spannenden Themen geführt hat. Nicht zu vergessen sind die
speziellen Lehrveranstaltungen für unsere ausländischen
Austauschstudenten. Hilfreich war insofern, dass das ZDF mit
Videomitschnitten der Fernsehsendung »Wie würden Sie
entscheiden?« – quasi als Dank für meine Mitwirkung bei zwei
Sendungen – diese Lehrveranstaltungen unterstützte und so einen
anschaulichen Eindruck vom Ablauf deutscher
Gerichtsverhandlungen verschaffte.
Nicht alles war von Erfolg gekrönt. So waren erhebliche
Vorarbeiten für ein Lehrbuch »Schuldrecht Allgemeiner Teil«
durch die Schuldrechtsreform überholt.
Die Fertigstellung hätte einen Zeitaufwand bedingt, der nicht
mehr leistbar war. Nicht realisiert worden ist aus technischen
Gründen die Idee, die drei Sachenrechts-
Lehrbücher auf einem elektronischen Medium so zu verknüpfen,
dass am PC ein Wechsel zwischen den dreien möglich ist: zum
Beispiel ein Wechsel von einem Fall des Casebooks in das
Lehrbuch, um zur Lösung des Falles benötigte Informationen zu
erhalten, oder ein Wechsel in das Examinatorium, um einen
Begriff zu klären oder um eine komprimierte Information zu einem
bestimmten Problem zu bekommen. Auch ein Einführungsbuch zum
Technikrecht, das anhand des Lebenszyklus eines Produkts die
Probleme des Technikrechts vom Patentschutz über die
Produkthaftung bis zur Entsorgung behandeln sollte, blieb im
Entwurf stecken und wurde mit Blick auf Industrie
4.0 aufgegeben.
Ebenso erging es der Aktualisierung des
JuS-Auslandsstudienführers. Erhebliche Vorarbeiten – vor allem
zu den Länderberichten – wurden durch die ständigen
Aktualisierungen der im Internet verfügbaren Informationen
obsolet. So kam es nicht mehr zum Druck der dritten Auflage.