Forschung
Die im Institut für Recht und Technik geleistete Forschung
war durch eine – leider selten gewordene – Breite und Vielfalt
gekennzeichnet. Insbesondere das Technikrecht ist stark
intradisziplinär durch das öffentliche Recht und das Zivilrecht
geprägt. Dasselbe gilt für andere Querschnittsmaterien wie das
Umweltrecht und das Sportrecht. Von daher passte es gut, dass
außer mir auch die erste Habilitandin Anne Röthel mit
öffentlich-rechtlichen Dissertationen promoviert wurde und
anschließend im Schwerpunkt zivilrechtliche
Habilitationsschriften verfasst haben. Ähnlich haben Thomas
Regenfus und Sigrid Lorz mit ihren Habilitationsschriften
intradisziplinär Brücken zum Verfassungsrecht bzw. zum
Völkerrecht geschlagen. Breite und Vielfalt der Forschung fußten
selbstverständlich nicht zuletzt auf der Lehrstuhlbezeichnung.
In der ersten Dekade des Instituts wurde – nach dem Bürgerlichen
Recht und der Rechtsinformatik – auch noch der Datenschutz
erwähnt. 2002 wurde in die Lehrstuhlbezeichnung für den
Datenschutz das Technik- und Wirtschaftsrecht aufgenommen.
Ebenfalls 2002 wurde die Forschungsstelle für Deutsches und
Internationales Sportrecht gegründet und dem Institut
angegliedert. Da der für das Institut geplante zweite Lehrstuhl
mit dem Schwerpunkt Rechtsvergleichung aus finanziellen Gründen
nicht realisiert wurde, gehörte – nicht zuletzt deshalb, weil
Technik keine (Staats-)Grenzen kennt – auch die
Rechtsvergleichung zum Forschungsspektrum. Die Mitwirkung im
Institut für Europäisches Wirtschaftsrecht sowie im Institut für
Anwaltsrecht und Anwaltspraxis vervollständigte die
Orientierungspunkte der Forschung. Im Bürgerlichen Recht lag der
Fokus der übernommenen Kommentierungen und Beiträge auf dem
Deliktsrecht, dem Schadensersatzrecht und dem Sachenrecht,
insbesondere dem privaten Nachbarrecht. Rechtsinformatik und IKT
Recht wurden durch Tagungen und Dissertationen aufgegriffen.
Dasselbe gilt für das Datenschutzrecht sowie insbesondere für
das Technik- und Wirtschaftsrecht. Mit Blick auf meine das
Zivilprozessrecht einschließende Lehrbefugnis wurden unter
anderem Fragen der Schiedsgerichtsbarkeit behandelt.
Übergreifend kennzeichnend waren ein starker Praxisbezug und
eine den dynamischen Entwicklungen der Technik Rechnung tragende
Problemsicht. Von der Außenwahrnehmung her war die Forschung zum
Sportrecht zentral. In der Tat nahm sie einen Umfang ein, der
nicht leicht mit der Lehrstuhlbezeichnung in Einklang zu bringen
war. Mein Dank gilt insofern den Erlanger Kollegen, die diesen
durch Studium, Trainertätigkeit und Habilitationsschrift
begründeten Forschungsschwerpunkt nicht nur tolerierten, sondern
wohlwollend förderten. So ist Erlangen auf der Weltkarte des
Sportrechts ein bekannter Ort geworden. Dass die rechtlichen
Probleme, die der Sport mit sich bringt, auf Grund der
Professionalisierung und Kommerzialisierung national wie
international zur Entwicklung eines eigenständigen Rechtsgebiets
von hoher praktischer Relevanz und öffentlicher Aufmerksamkeit
führten, war Anfang der 1990er Jahre nicht absehbar. In der
Querschnittsmaterie des Sportrechts wurden unter anderem Fragen
des Vereins- und Verbandsrechts, des Dopings und des Techno-
Dopings, des Kartellrechts, des Umweltrechts, des Rechts des
Geistigen Eigentums und der Schiedsgerichtsbarkeit behandelt.
Die starke Außenwahrnehmung des Forschungsschwerpunkts
Sportrecht erklärt sich nicht zuletzt aus der Veranstaltung
zahlreicher Tagungen und der Herausgebertätigkeit, die zwei
sportrechtliche Schriftenreihen und zwei Zeitschriften zum
Sportrecht umfasst. Einen genaueren Eindruck von Breite und
Vielfalt der Forschung vermittelt dieser
Internetauftritt, insbesondere zu den veranstalteten Tagungen
mit den jeweiligen Programmen, Bildern und Tagungsbänden sowie
die Veröffentlichungen der Mitarbeiter. Weiterhin enthält diese Seite Informationen über die Forschungsstelle Sportrecht.