Institut für Recht und Technik

(1991-2016)

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik,
Technik- und Wirtschaftsrecht

Prof. Dr. Klaus Vieweg



Fachbereich Rechtswissenschaft
Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg

 

Forschung

Die im Institut für Recht und Technik geleistete Forschung war durch eine – leider selten gewordene – Breite und Vielfalt gekennzeichnet. Insbesondere das Technikrecht ist stark intradisziplinär durch das öffentliche Recht und das Zivilrecht geprägt. Dasselbe gilt für andere Querschnittsmaterien wie das Umweltrecht und das Sportrecht. Von daher passte es gut, dass außer mir auch die erste Habilitandin Anne Röthel mit öffentlich-rechtlichen Dissertationen promoviert wurde und anschließend im Schwerpunkt zivilrechtliche Habilitationsschriften verfasst haben. Ähnlich haben Thomas Regenfus und Sigrid Lorz mit ihren Habilitationsschriften intradisziplinär Brücken zum Verfassungsrecht bzw. zum Völkerrecht geschlagen. Breite und Vielfalt der Forschung fußten selbstverständlich nicht zuletzt auf der Lehrstuhlbezeichnung. In der ersten Dekade des Instituts wurde – nach dem Bürgerlichen Recht und der Rechtsinformatik – auch noch der Datenschutz erwähnt. 2002 wurde in die Lehrstuhlbezeichnung für den Datenschutz das Technik- und Wirtschaftsrecht aufgenommen. Ebenfalls 2002 wurde die Forschungsstelle für Deutsches und Internationales Sportrecht gegründet und dem Institut angegliedert. Da der für das Institut geplante zweite Lehrstuhl mit dem Schwerpunkt Rechtsvergleichung aus finanziellen Gründen nicht realisiert wurde, gehörte – nicht zuletzt deshalb, weil Technik keine (Staats-)Grenzen kennt – auch die Rechtsvergleichung zum Forschungsspektrum. Die Mitwirkung im Institut für Europäisches Wirtschaftsrecht sowie im Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis vervollständigte die Orientierungspunkte der Forschung. Im Bürgerlichen Recht lag der Fokus der übernommenen Kommentierungen und Beiträge auf dem Deliktsrecht, dem Schadensersatzrecht und dem Sachenrecht, insbesondere dem privaten Nachbarrecht. Rechtsinformatik und IKT Recht wurden durch Tagungen und Dissertationen aufgegriffen. Dasselbe gilt für das Datenschutzrecht sowie insbesondere für das Technik- und Wirtschaftsrecht. Mit Blick auf meine das Zivilprozessrecht einschließende Lehrbefugnis wurden unter anderem Fragen der Schiedsgerichtsbarkeit behandelt. Übergreifend kennzeichnend waren ein starker Praxisbezug und eine den dynamischen Entwicklungen der Technik Rechnung tragende Problemsicht. Von der Außenwahrnehmung her war die Forschung zum Sportrecht zentral. In der Tat nahm sie einen Umfang ein, der nicht leicht mit der Lehrstuhlbezeichnung in Einklang zu bringen war. Mein Dank gilt insofern den Erlanger Kollegen, die diesen durch Studium, Trainertätigkeit und Habilitationsschrift begründeten Forschungsschwerpunkt nicht nur tolerierten, sondern wohlwollend förderten. So ist Erlangen auf der Weltkarte des Sportrechts ein bekannter Ort geworden. Dass die rechtlichen Probleme, die der Sport mit sich bringt, auf Grund der Professionalisierung und Kommerzialisierung national wie international zur Entwicklung eines eigenständigen Rechtsgebiets von hoher praktischer Relevanz und öffentlicher Aufmerksamkeit führten, war Anfang der 1990er Jahre nicht absehbar. In der Querschnittsmaterie des Sportrechts wurden unter anderem Fragen des Vereins- und Verbandsrechts, des Dopings und des Techno- Dopings, des Kartellrechts, des Umweltrechts, des Rechts des Geistigen Eigentums und der Schiedsgerichtsbarkeit behandelt. Die starke Außenwahrnehmung des Forschungsschwerpunkts Sportrecht erklärt sich nicht zuletzt aus der Veranstaltung zahlreicher Tagungen und der Herausgebertätigkeit, die zwei sportrechtliche Schriftenreihen und zwei Zeitschriften zum Sportrecht umfasst. Einen genaueren Eindruck von Breite und Vielfalt der Forschung vermittelt dieser Internetauftritt, insbesondere zu den  veranstalteten Tagungen mit den jeweiligen Programmen, Bildern und Tagungsbänden sowie die Veröffentlichungen der Mitarbeiter. Weiterhin enthält diese Seite Informationen über die Forschungsstelle Sportrecht.